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Anlagen in Immobilien – lohnt sich das wirklich?

Erstellt von Ralf Renner am Mittwoch 3. August 2011

Seit es an den Finanzmärkten wackelt, der Euro in Gefahr scheint und viele Experten oder auch selbst ernannte Experten schon fast das Ende des gesamten Abendlandes voraussagen, werden massiv Sachwerte, wie zum Beispiel Edelmetalle oder Immobilien empfohlen und beworben.

Auch viele meiner Kunden kommen auf mich zu und fragen, ob sie nicht besser in handfeste Werte investieren sollten und was ich denn von Gold und Immobilien halte.
Daher werde ich diesen Artikel der Immobilie als Geldanlage bzw. Altersvorsorge widmen. Den Focus setze hier auf Wohnimmobilien in Form von Eigentumswohnungen.

Folgende Fragen werde ich näher beleuchten:

  • Sind vermietete Wohnimmobilien eine geeignete Form zur Altersvorsorge bzw. zur Geldanlage?
  • Was ist von den ganzen tollen Argumenten der Immobilienverkäufer und Vertriebe zu halten?
  • Welche Arten des Kaufs gibt es?
  • Welche Kriterien sollten beim Kauf unbedingt beachtet werden?

 

Beginnen wir mit der ersten Frage:

Ist eine vermietete Eigentumswohnung überhaupt eine sinnvolle Anlage?

Hier sage ich ganz klar: JA. Allerdings müssen sowohl die Rahmenbedingungen stimmen (siehe auch: Kriterien) und es muss in das Portfolio des potentiellen Anlegers passen. Eine Immobilie ist auf jeden Fall eine langfristige Anlage und muss auch als solche betrachtet werden. Die Immobilienanlage darf nie dazu führen, dass Sie in Ihrer Liquidität eingeschränkt sind. Nichts ist schlimmer als wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus schnell verkaufen müssen, weil Sie dringend Geld brauchen!

 

Die Argumente der Immobilienverkäufer:

Seit Sachwerte und Immobilien wieder so beliebt sind, sind auch Heerscharen von Immobilienexperten und Verkäufern unterwegs. In der Regel bringen die immer die gleichen Argumente. Im Folgenden werde ich diese Argumente kritisch überprüfen.

“Die Immobilie ist das sicherste Investment überhaupt!”

Das ist insofern richtig, als dass Sie als Eigentümer im Grundbuch stehen. Das hat eine sehr lange Tradition in Deutschland und kann auf jeden Fall als sicher bezeichnet werden (Grundbuchsicherheit). Wenn Sie die Eigentumswohnung über eine Bank finanzieren, relativiert sich das wieder etwas, weil dann die Bank als Gläubiger ins Grundbuch eingetragen wird. In der Urkunde zur Grundbuchbestellung steht dann der Passus: „vollstreckbar nach §800 ZPO. In „unsere“ Sprache übersetzt bedeutet das, dass die Bank bei Nichtzahlung der Raten die Wohnung direkt in die Zwangsverwaltung oder Zwangsvollstreckung nehmen kann, kurz und schmerzlos ohne langes Gerichtsverfahren.  Da hats sichs dann schon mit der „Grundbuchsicherheit“.

“Die Immobilie ist eine inflationsgeschützte Anlage!”

Auch hier kann ich nur mit „jein“ antworten. Ein „echter“ Inflationsschutz würde bedeuten, dass die Miete an die Inflationsrate gekoppelt ist. Diese Regelung trifft man zwar häufig bei Gewerbeimmobilien an, aber nicht im Bereich der Wohnimmobilien. Wenn Sie also einen Mieter in der Wohnung haben, der dort 20 Jahre wohnt, haben Sie sehr wenige Optionen, um die Miete erhöhen zu können. Die beste Möglichkeit für Mietanpassungen im Wohnbereich haben Sie bei Mieterwechsel. Da können Sie den Mietzins natürlich wieder neu festsetzen.

“Die Immobilie steigt im Wert!”

Das kann sein, muss aber nicht! Ob Sie mit einer Eigentumswohnung eine nachhaltige Wertsteigerung erreichen, hängt vor allem von drei Faktoren ab:

  • Dem Kaufpreis
  • Dem Bauzustand
  • Der Entwicklung von Mikro- und Makrolage

Das mit dem Kaufpreis ist klar nachvollziehbar: Je geringer der Preis zu dem Sie einkaufen, desto größer die „Wertsteigerung“. Die alte Regel, dass im Einkauf der Gewinn liegt, gilt natürlich auch bei Immobilien. Die Frage des Bauzustands ist wahrscheinlich ebenfalls jedem klar: Je besser der Zustand der Immobilie, desto höher ihr Wert und desto geringer die laufenden Kosten für Reparaturen und Sanierung. Und dass die Lage wichtig ist, haben wir auch schon alle gehört. Was sind nun aber Makro- und Mikrolage?

Ein kurzer Exkurs:

Makrolage: Die Makrolage bezieht sich auf die Region, die Stadt oder den Stadtteil. Wichtig sind hier Punkte wie Wirtschaftskraft, Einwohnerzahl, Altersdurchschnitt aber auch die zukünftige Entwicklung der Region oder der Stadt.

Mikrolage: Bei der Mikrolage spielen eher Merkmale wie Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, soziale Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten…), Immissionen, etc. eine Rolle. Hier geht es also um die direkte Umgebung einer Immobilie.

Daraus lässt sich ableiten, dass für eine realistische Einschätzung der Lage Ortskenntnisse unabdingbar sind! Die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Lage ist naturgemäß schwierig. Auf jeden Fall sollten Sie sich Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung des Standortes näher betrachten. Ein Gespräch mit dem regionalen Bauamt kann auch nicht schaden. Wäre ja schon blöd, wenn direkt neben der schönen Immobilie mit der ruhigen Lage in einem Jahr eine neue Schnellstraße vorbeiführen wird.

 

Welche Arten von Kauf gibt es?

Im Bereich der Eigentumswohnungen gibt es verschiedene Varianten, wie Sie zu Eigentum kommen können. Die drei, die in der Praxis am häufigsten vorkommen sind:

Der Kauf einer bestehenden Immobilie:

Hier erwerben Sie eine schon fertig gebaute oder sanierte Wohnung, meist bereits vermietet. Der Vorteil ist der, dass Sie von Anfang an Mieteinnahmen generieren und kein Fertigstellungsrisiko haben. Sie können die Wohnung und das Gebäude genau begutachten, können mit dem Mieter oder anderen Eigentümern sprechen und so schon im Vorfeld viel über die Werthaltigkeit der Immobilie erfahren. Nachteil: Die Immobilien sind meist schon älter, die letzte Sanierung liegt oft Jahre zurück. Der Reparaturbedarf wird also höher sein, als bei Neubauten und das Gebäude wird nicht den neuesten Standards entsprechen (Haustechnik, Sanitärbereich, Dämmung).

Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie:

Bei dieser Variante kaufen Sie erst mal eine Ruine, bzw. einen Teil einer Ruine, der später Ihre Wohnung werden soll. Erst wenn ein Großteil der Wohnungen in dem Objekt verkauft ist, wird der Bauträger mit den Sanierungsarbeiten beginnen. Der Grund dafür sind steuerliche Aspekte. Der Staat ist daran interessiert, historische Gebäude zu erhalten und möglichst detailgetreu zu sanieren. Da er das aber selbst nicht leisten kann und will, gewährt er den Eigentümern, die dies übernehmen, einen Steuervorteil in Form von erhöhten Abschreibungen. Diesen Steuervorteil haben Sie aber nur auf den Sanierungsanteil, das heißt auf die Kosten, die durch die Sanierung des Gebäudes entstehen. Würden Sie also eine fertig sanierte, denkmalgeschützte Wohnung kaufen, hätten Sie keinen steuerlichen Vorteil mehr. Daher kaufen Sie die Wohnung im unsanierten Zustand. Vorteil: Ganz klar der hohe Abschreibungsanteil und damit steuerliche Vergünstigungen. Nach Fertigstellung sind Sie Eigentümer einer nach neuesten Standards sanierten Wohnung. Nachteil: Den besonderen Steuervorteil haben Sie nur über die ersten 12 Jahre. Sie tragen Fertigstellungs- und Kostenrisiko. Der Bauträger könnte während des Baus pleitegehen, bzw. es können während des Baus sowohl Verzögerungen auftreten als auch die Kosten steigen. Hier ist es also enorm wichtig, einen erfahrenen und kapitalstarken Bauträger auszuwählen.

Erwerb über eine Zwangsversteigerung:

Eine besondere Art, bestehende Immobilien zu erwerben, ist die Zwangsversteigerung.

Die Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung eines Anspruchs (in der Regel von der Bank) mit staatlichen Mitteln, ist gesetzlich geregelt (Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung) und wird von den örtlichen Amtsgerichten ausgeführt.
Vorteil: Sie können bestehende Immobilien oft sehr günstig deutlich unter dem Verkehrswert erwerben. Die Nebenkosten (Notargebühren) sind niedriger als beim freien Kauf.
Nachteil: um bei der Versteigerung mietbieten zu können, müssen Sie Kapital nachweisen (10% des festgesetzten Verkehrswerts). Das muss entweder rechtzeitig vor dem Termin in der Gerichtskasse eingezahlt werden oder Sie brauchen einen Verrechnungsscheck einer Bank über diese Summe, den Sie beim Versteigerungstermin vorlegen müssen. Ansonsten gelten die gleichen Vor- und Nachteile wie im Punkt 1.

 

Welche Kriterien sollen beim Kauf unbedingt beachtet werden?

Wenn Sie jetzt soweit sind, dass Sie sagen: „Ja, ich möchte eine Eigentumswohnung erwerben.“, sollten Sie vor dem Kauf auf folgende Dinge achten bzw. sich folgende Unterlagen aushändigen lassen:

Bei Bestandsimmobilien:

Welche Unterlagen? Warum brauchen Sie diese?
Entwurf Notarvertrag Dieser Vertrag ist die Kaufgrundlage und Sie haben hier kein Rücktrittsrecht! Also: Vorher genau studieren!
Aktuelles Verkehrswertgutachten Das Gutachten enthält viele Informationen zum Zustand und zur Bausubstanz, meist auch Fotos vom Objekt. Außerdem natürlich den aktuellen Verkehrswert.
Wirtschaftspläne der letzten 3 Jahre Durch den Vergleich der Wirtschaftspläne können Sie ermitteln, ob die Nebenkosten sauber kalkuliert sind. Zwar legen Sie den größten Teil der Nebenkosten auf den Mieter um, aber überproportional steigende Nebenkosten verärgern auch Mieter und erhöhen die Fluktuation.
Mindestens die letzten 3 Protokolle der Eigentümerversammlung Damit sind Sie über eventuelle Schwierigkeiten in der Vergangenheit informiert und können abschätzen, ob es Reparatur- oder Sanierungsstaus gibt.
Die Übersicht der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
Den Mietvertrag mit dem Mieter, Informationen über Unregelmäßigkeiten bei der Mietzahlung Damit erhalten Sie fundierte Informationen über die zu erzielende Miete und eventuelle Ausfallrisiken.

 

Sollte der Verkäufer Ihnen diese Informationen nicht geben wollen: Finger weg!!!

Neubauten & Denkmäler:

Bei Neubauten bzw. Denkmalsimmobilien gibt es diese Unterlagen natürlich (noch) nicht, Sie sollten aber auch hier den Notarvertrag, den Verkaufsprospekt, die Baubeschreibung, den Bauträgervertrag und die Teilungserklärung genau prüfen und Dinge hinterfragen, die Ihnen nicht klar sind oder die Sie nicht verstehen.

Wenn Sie den Erwerb finanzieren wollen, benötigen Sie natürlich dafür noch weitere Unterlagen. Das ganze Thema der Finanzierung ist sehr komplex, ich werde dazu demnächst hier einen weiteren Artikel veröffentlichen.

 

 Zusammenfassung & zwei entscheidende Tipps

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Anlage in eine vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage oder Altersvorsorge sinnvoll ist, wenn Sie auf die hier beschriebenen „Spielregeln“ achten.

Letzte, aber entscheidende Tipps:

Kaufen Sie NIE eine Immobilie, die Sie vorher nicht gesehen haben! -> Ja, das machen manche wirklich!

Kaufen Sie nur dort, wo Sie sich auskennen! Wenn Sie wirklich unbedingt eine Wohnung in einer Stadt erwerben möchten, in der Sie sich nicht auskennen; verlassen Sie sich nie auf die Aussagen des Verkäufers. Fahren Sie hin, planen Sie genügend Zeit ein, reden Sie mit den Anwohnern, machen Sie sich Ihr eigenes Bild.

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Gute Rendite – Gutes Gewissen

Erstellt von Ralf Renner am Mittwoch 4. Mai 2011

Sparen & Geld anlegen mit gutem Gewissen – über ökologische und ethisch-moralische Geldanlagen (Lesezeit ca. 5 min.)

Umweltkatastrophen, Atomreaktorunfälle, Korruptionsaffären, Menschenrechtsverletzungen, Mitarbeiterbespitzelungen, das sind Negativschlagzeilen, die wir alle in den letzten Monaten und Jahren schon oft gehört haben. Diese Vorfälle betreffen einzelne Unternehmen, ganze Branchen oder auch gesamte Staaten.

Immer mehr Menschen nehmen diese Dinge inzwischen aktiv wahr und achten in zunehmendem Maß auf die Einhaltung ethisch-moralischer und ökologischer Kriterien. So erwerben viele Verbraucher biologisch angebaute Lebensmittel, gehen sparsam mit Energie um und kaufen fair gehandelte Produkte.

Auf der anderen Seite besparen sie vielleicht eine Versicherung oder einen Investmentfonds zur Altersvorsorge, der in Rüstungsunternehmen oder in die Atomindustrie investiert, der an Firmen beteiligt ist, die ozonabbauende oder andere gefährliche Stoffe und Substanzen herstellen oder der Staatsanleihen von Ländern hält, die es mit den Menschenrechten nicht so genau nehmen.

Alternativen bieten hier die sogenannten „nachhaltigen Kapitalanlagen“. Ziel dieses Artikels soll es sein, den schnell wachsenden Bereich der nachhaltigen Kapitalanlagen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen und dem Leser aufzuzeigen, worin die Unterschiede zwischen den einzelnen Anlagen bestehen.

Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage: Was ist eigentlich eine nachhaltige Kapitalanlage und was sind die damit verbundenen Anlagekriterien?

Schauen wir uns als erstes an, wie die Nachhaltigkeitsstrategien umgesetzt werden können:

1. Negativkriterien
Grundlage sind hier im Vorfeld festgelegte Ausschlusskriterien, mit denen bestimmte Unternehmen, Branchen oder Staaten ausgeschlossen werden. Häufig angewendete Kriterien sind beispielsweise: Kinderarbeit, Rüstung oder Tierversuche. Diese Strategie ist die älteste bei den Nachhaltigkeitsfonds.

2. Positivkriterien
Hier werden Unternehmen ausgewählt, die ökologische, soziale oder moralische Kriterien besonders gut erfüllen. Häufige Merkmale sind hier: erneuerbare Energien, Umweltschutz oder auch die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen.

3. Best in Class Ansatz
Dieser aus dem Englischen übernommene Begriff kann als eine Weiterentwicklung der Positivliste aus 2. betrachtet werden. Es werden diejenigen Unternehmen selektiert, die in ihrer Branche die Positivkriterien besonders gut erfüllen. Damit handelt es sich hier um ein relatives Bewertungskriterium.

4. Engagement-Ansatz
Hier ist das Ziel auch die aktive Einflussnahme des Investors auf das Unternehmen. Die Macht der Aktionäre soll also dazu genutzt werden, die Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit zu bewegen. Daher werden oft solche Unternnehmen ausgewählt, die noch Defizite hinsichtlich sozialer und ökologischer Kriterien haben.

Und wo finden Sie nun solche nachhaltigen Kapitalanlagen?

Das größte Angebot findet sich gegenwärtig im Bereich der Investmentfonds. In Deutschland sind derzeit knapp 300 zugelassen. Ein kleiner Teil davon kann auch in fondsgebundene Versicherungen eingebaut werden.
Dabei haben die Fonds durchaus verschiedene Anlageschwerpunkte. Die wichtigsten finden sie in der nachstehenden Übersicht:

  • Ethikfonds: häufig religiös motiviert, arbeiten in der Regel mit Negativkriterien
  • Themenfonds: Investieren in bestimmte Wirtschaftszweige (z.B. erneuerbare Energien).
  • Rentenfonds: Investieren in Anleihen von Unternehmen und Staaten, arbeiten i.d.R. mit Negativlisten.
  • Mischfonds: Können sowohl in Anleihen als auch in Aktien investieren, arbeiten hierbei sowohl mit Positiv- als auch mit Negativlisten.

Neben den offenen Investmentfonds gibt es auch noch die Kategorie der geschlossenen Fonds. Diese sind vom Volumen und der Laufzeit begrenzt und investieren meist in ein oder mehrere konkrete Objekte (z.B. Solarpark, Windräder, Holzplantagen…).

Das Schwierige an der Auswahl der geeigneten Anlage ist nun, dass die Fondsgesellschaften ihre Anlagekriterien frei bestimmen können und sich teilweise auch Schlupflöcher offen lassen. So ist es durchaus üblich, eigentlich ausgeschlossene Geschäftsfelder zuzulassen, wenn das Unternehmen diese nur in einem bestimmten Rahmen betreibt (bspw. max. 10%). Es gab auch Fälle von „Nachhaltigkeitsfonds“, in denen sich Aktien von BP fanden. Gerade im Zuge der Ölkatastrophe vor einem Jahr, hat das einen bitteren Beigeschmack.

Es ist also eine sehr gründliche Recherche notwendig, wenn sie als Kunde sichergehen wollen, dass ihr Geld wirklich nachhaltig angelegt ist.

Nun sind natürlich auch nachhaltige Kapitalanleger und Sparer daran interessiert, ihr Geld zu vermehren und Renditen zu erzielen. Betrachten wir als nächstes also die Rentabilität dieser Anlagen. Vor allem der Vergleich der Performance von nachhaltigen Investments im Vergleich zu konventionellen Anlagen wurde in den letzten Jahren zum Gegenstand vieler wissenschaftlicher Studien, so dass es inzwischen eine gesicherte Datenbasis hierzu gibt. Die meisten Studien kamen übereinstimmend zu der Erkenntnis, dass es keine signifikanten Performancenachteile der nachhaltigen Anlagen gegenüber den Konventionellen gibt.

Fazit:

Es ist durchaus möglich und gleichzeitig lukrativ, seine Altersvorsorge oder Kapitalanlage an ökologischen und ethisch-moralischen Grundsätzen auszurichten. Allerdings ist eine genaue Prüfung notwendig, da nicht alles „Öko“ ist, wo öko drauf steht. Das kennt man ja aber auch aus anderen Branchen.

 

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Kann man Zigarren gegen Feuerschäden versichern?!?

Erstellt von Ralf Renner am Sonntag 30. Januar 2011

Ein Anwalt mit einer pfiffigen Idee und ein Versicherer mit einem noch pfiffigeren Konter:

Folgende Geschichte erzählt man sich in den USA. Ein Anwalt kaufte sich eine Kiste mit sehr teuren, ausgefallenen Zigarren und tat das, was man für gewöhnlich mit Zigarren halt so tut: Er hat sie im Laufe der folgenden Monate nach und nach geraucht.

Als er die letzte Zigarre aufgeraucht hatte, starrte er in die nun leere Zigarrenbox und überlegte sich folgendes: Er hatte schon seit längerer Zeit eine Hausratversicherung mit Allgefahrendeckung, die ja auch für Feuerschäden aufkommt. Also schrieb er seiner Versicherung, dass seine Zigarren in einer „Serie kleiner Feuerschäden“ zerstört worden sind und forderte seinen Versicherer auf, den Schaden zu ersetzen.

Die Versicherung verweigerte erwartungsgemäß die Zahlung und begründete das damit, dass die Zigarren ja durch ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch zerstört wurden.

Gegen diese Ablehnung ging unser Anwalt nun gerichtlich vor. Zwar hat das Gericht bestätigt, dass die Schadenforderung und die Klage unverschämt sei, allerdings wären  nach den Angaben der Versicherungspolice alle Arten von Feuerschäden versichert. Da auch keine sonstigen Haftungsausschlüsse bestanden haben, musste der Versicherer zahlen. Aufgrund des Feuerschadens an seinen Zigarren, zahlte die Versicherung zähneknirschend 15.000$ an den Kunden.

Verständlicherweise wollten das die Schadenbearbeiter nicht auf sich sitzen lassen. Was haben sie daraufhin getan? Sie zeigten den Anwalt bei der Staatsanwaltschaft wegen 24facher vorsätzlicher Brandstiftung (an den Zigarren) an.

Letztendlich wurde der nun Beklagte wegen vorsätzlicher Brandstiftung des versicherten Eigentums zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten ohne Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 24.000 $ verurteilt.

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Rentenversicherung: Die verschiedenen Garantiemodelle im Vergleich

Erstellt von Ralf Renner am Dienstag 28. Dezember 2010

Wenn es um Produkte für die Altersvorsorge geht, greift ein Großteil der Deutschen nach Varianten, die Garantien beinhalten. Weil die Garantieprodukte so beliebt sind, schossen sie in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden. Neben den klassischen, kapitalbildenden Versicherungen gibt es unter anderem: Höchststandsgarantien, statische Hybridmodelle, dynamische 3-Topf-Hybridmodelle, Constant Proportion Portfolio Insurance (CPPI), Variable Annuities, With Profit Policen…. All diese Modelle bieten verschiedene Arten von Garantien an, unterscheiden sich in der Herstellung der Garantie und bei den damit verbundenen Kosten aber enorm. Auch ist es oft so, dass die Kosten für die Garantieerzeugung in die prognostizierten Ablaufleistungen gar nicht mit eingerechnet werden (siehe dazu auch meinen Beitrag zur Intransparenz von Altersvorsorgeprodukten). Mit diesem Artikel will ich etwas Licht in das Garantie-Dunkel bringen und Ihnen die verschiedenen Modelle mit ihren Vor- und Nachteilen in einer verständlichen Art erläutern.

Beginnen wir mit der guten alten kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung.

Bei einer privaten Leibrentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer regelmäßige Beiträge oder auch einen Einmalbeitrag ein und erhält ab einem bestimmten Zeitpunkt entweder eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung vom Versicherer. Diese Eigenschaften treffen im Großen und Ganzen auf alle Modelle zu, die hier beschrieben werden sollen. Der wesentliche Unterschied zwischen den eingangs aufgeführten Produkten liegt in der Art der Kapitalanlage.
Den klassischen deutschen Produkten wird vom Gesetzgeber im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) weitgehend vorgeschrieben, wie sie die Kundengelder anzulegen haben. Generell müssen die Beiträge „vorsichtig“ angelegt werden (§11, Abs. 1 VAG). Das heißt, der Garantiezins wird niedriger kalkuliert als erwartet und die Kosten (für das Risiko, die Verwaltung, den Abschluss…) werden höher angesetzt als kalkuliert. Wenn die tatsächlichen Ergebnisse dann besser ausfallen, muss ein Großteil der erwirtschafteten Überschüsse an den Kunden ausgezahlt werden. So entstehen dann die Überschussbeteiligungen, die neben dem garantierten Zins einen Großteil der „Rendite“ bei den kapitalbildenden Produkten ausmachen. Aber hier wollen wir uns ja auf die Garantien beschränken. Zu den Überschüssen schreibe ich später auch noch einen Artikel. Die Versicherer sind durch das VAG in ihren Anlagemöglichkeiten beschränkt. Dies wird unter anderem in § 54 VAG geregelt. Auch die Höhe der Garantieverzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben. Nämlich hier: http://bundesrecht.juris.de/deckrv/__2.html. Das Ganze trägt den schönen Namen: „Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen“. Jetzt könnte man ja denken: ‚Naja, in der heutigen Zeit sind ja 2,25 % gar nicht so schlecht….und die sind wenigstens sicher und garantiert’. Klar, nur 2,25% worauf? Jedenfalls nicht auf Ihr eingezahltes Geld, das ist schon mal sicher! Verzinst wird nämlich nur der Sparanteil, also die gezahlten Beiträge abzüglich der Kosten. Wenn man die Policen unter diesem Gesichtspunkt nachrechnet, kommt man meist auf Werte zwischen 0,8 und 1,8% echte garantierte Beitragsrendite.
Garantiegeber ist dabei immer das Versicherungsunternehmen.

Höchststandsgarantie

Diese Form der Garantie gibt es sowohl in fondsgebundenen Versicherungen als auch reinen Investmentfonds. Die Grundidee dieser Modelle ist, dass der Anleger zwar die Gewinne des Fonds mitnimmt, Verluste aber vermeiden kann. Sie werden zugeben, dass diese Idee einen gewissen Charme hat, oder?
Wie soll das nun funktionieren?

In der Regel haben diese Fonds eine feste Laufzeit und die Garantie bezieht sich immer auf das Laufzeitende. Zu bestimmten Stichtagen (z.B. einmal im Monat) wird der Kurs des Fonds mit dem bisherigen Höchststand verglichen. Wenn der aktuelle Wert höher ist, ersetzt er den bisherigen Höchststand und dieser Wert wird dem Kunden zum Ablauf garantiert. Daraus ergibt sich für den Fondsanbieter aber folgende Problematik: Bei fallenden Märkten muss er dem Kunden trotzdem den alten Höchststand garantieren. Deshalb wird er in diesen Fällen einen großen Teil des Fondsguthaben in sichere Anlageformen (Staatsanleihen, Rentenpapiere…) anlegen müssen. Steigen die Märkte wieder, nimmt dieser Fonds dann nicht mehr so stark an der Kursentwicklung der Aktienmärkte teil. Das nennt man auch „Cash Lock“. Der Fonds, den der Kunde ursprünglich als Aktienfonds gekauft hat, hat sich also zum Rentenfonds entwickelt. Einer der prominentesten Vertreter dieser Fondsgattung ist der „FlexPension“ von DWS. Wenn Sie sich mal beispielhaft die Wertentwicklung des DWS FlexPension 2013 anschauen, so hat der Fonds seit Auflegung im Jahr 2003 ca. 21% an Wert zugelegt, das entspricht einer jährlichen Wertentwicklung von 2,74%. Zum Vergleich: Der DAX, der die 30 größten deutschen Werte abbildet, hat im selben Zeitraum knapp 97% zugelegt, also rechnerisch 12% pro Jahr! Auch hier ist es also so: Garantien kosten Geld!
Garantiegeber ist hier nicht der Versicherer, sondern die Fondsgesellschaft.

Statisches Hybridmodell:

Hierbei handelt es sich, grob gesagt, um eine Mischung aus kapitalbildender und fondsgebundener Versicherung. Der Sparbeitrag wird auf zwei Töpfe verteilt (deshalb heißt das Modell auch manchmal statischer 2-Topf-Hybrid). Ein Teil geht in den klassischen Deckungsstock, den Sie ja schon von der kapitalbildenden Versicherung kennen. Dort wird er mit dem garantierten Zins von derzeit 2,25% verzinst. Der andere Teil des Sparbeitrages wird in Investmentfonds investiert. Je nach Versicherer gibt es hier eine mehr oder weniger breite Palette, aus der der Kunde wählen kann. Dabei wird so viel konventionell (also in dem ersten Topf) angelegt, dass die Garantie selbst dann noch abgesichert ist, wenn alle Fonds aus dem zweiten Topf einen Totalverlust erleiden sollten. Statisch heißt das Modell deswegen, weil keine laufenden Umschichtungen stattfinden.
Die Garantiehöhe entspricht in der Regel den eingezahlten Beiträgen. Garantiegeber ist der Versicherer.

Dynamischer 2-Topf-Hybrid:

Ähnlich wie bei dem oben erläuterten statischen Hybridmodell, gibt es auch bei der dynamischen Variante zwei Töpfe, in die der Sparbeitrag verteilt wird. Der erste ist auch wieder unser inzwischen altbekannter „Deckungsstock“ (Sie erinnern sich, das ist der mit der 2,25%-Verzinsung). Im zweiten Topf sind hier aber keine reinen Investmentfonds, sondern ein Garantiefonds. Der Gedanke dahinter ist folgender: Da der Garantiefinds ja auch eine Garantie abbildet, kann ein größerer Anteil des Geldes in diesen Topf fließen. Damit ist der Kunde zu einem höheren Prozentsatz in den chancenreicheren Anlagen investiert. Die Aufteilung wird für jeden Kunden individuell berechnet und in regelmäßigen Abständen (z.B. jeden Monatsersten) an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Dabei wird die Aufteilung immer so gewählt, dass die Beitragsgarantie für den Kunden gewährleistet werden kann.
Auch hier entsprechen die Garantiewerte den eingezahlten Beiträgen.

Dynamischer 3-Topf-Hybrid:

Dieses Konzept funktioniert wie der oben beschriebene dynamische 2-Topf-Hybrid, nur dass hier noch ein dritter Topf für die freie Anlage hinzugefügt wurde. Den Inhalt dieses Topfes kann der Kunde im Rahmen der freien Fondsauswahl des Versicherers selbst bestimmen. Der Versicherer schichtet dann halt nicht wie oben zwischen zwei Töpfen, sondern zwischen drei Töpfen um. Auch das wieder individuell für jeden Kunden.
Ziel ist es, möglichst wenig Geld im niedrig verzinsten Deckungsstock zu lassen, den hier schon erläuterten Cash Lock Effekt zu vermeiden und trotzdem den Kunden garantieren zu können, dass er am Ende der Laufzeit auf jeden Fall mindestens seine eingezahlten Beiträge ausgezahlt bekommt.
Garantiegeber kann hier entweder der Versicherer oder die Fondsgesellschaft/die Bank sein, deren Garantiefonds eingebaut ist.

Variable Annuities:

Lebens- oder Rentenversicherungen mit diesem Zungenbrecher im Namen gehören zur jüngsten Gattung. Die Versicherer sprechen hier auch gerne von der Quadratur des Kreises oder von der eierlegenden Wollmilchsau. Was aber steckt hinter diesen „veränderlichen Renten“, wie sie auf deutsch heißen?
Das Neue hierbei ist, dass Garantien und Kapitalanlage voneinander getrennt werden. Der Kunde zahlt eine „Garantiegebühr“ an den Versicherer und dieser garantiert ihm entweder eine konstante Rente oder feste Kapitalzahlung.
Die Absicherung erfolgt durch den Versicherer, der bedient sich dabei verschiedensten komplexen Finanzderivaten. Hiermit soll erreicht werden, dass ein möglichst großer Anteil des Sparbeitrags in den chancenreichen Anlagen landet und damit höhere Renditen erzielt werden können. Weiterer Vorteil: Für den Kunden ist klar erkennbar, wie teuer die Garantie ist. Die Garantiekosten betragen entweder einen bestimmten Prozentsatz des Fondsguthabens (Achtung, das kann sehr teuer werden!) oder einen Prozentsatz des Sparbeitrages (das ist die günstigere Variante).
Als problematisch kann sich der komplizierte Absicherungsprozess erweisen. Die Axa beispielsweise musste einige ihrer VA-Produkte wieder vom Markt nehmen, weil durch die schlechte Marktentwicklung im Zuge der Finanzkrise die Kosten für die Garantien durch die Decke gegangen sind. Derzeit werden Variable Annuities nur von ausländischen Versicherern angeboten. Deutsche Versicherungsunternehmen müssen auf ihre ausländischen Töchter zurückgreifen (z.B. Darta Saving Life Assurance Ltd.,eine Tochter der Allianz mit Unternehmenssitz in Dublin). Entsprechende Produkte direkt aus Deutschland gibt es nicht, da die deutschen Bilanzierungsregeln (v.a. Handelsgesetzbuch, Versicherungsaufsichtsgesetz und Deckungsrückstellungsverordnung) das praktisch unmöglich machen. Ein Gesetzesentwurf mit den entsprechenden Änderungen wurde zwar im August 2008 vom Bundeskabinett eingebracht, dann aber auf unbestimmte Zeit verschoben.

Zusammenfassung:

Wenn Ihnen jetzt der Kopf raucht, entspannen Sie sich. Sie finden hier eine tabellarische Übersicht über die erläuterten Produkte mit ihren Vor- und Nachteilen. In der habe ich die wichtigsten Punkte noch mal zusammengefasst.

Kapitalbildende Versicherung Höchststandsgarantie Statisches Hybridmodell Dynamischer 2-Topf-Hybrid Dynamischer 3-Topf-Hybrid Variable Annuities
Was wird garantiert? Garantieverzinsung von 2,25% auf Sparbeitrag Höchststand des Fonds zu bestimmten Stichtagen (erst bei Ablauf!) Eingezahlte Beiträge Eingezahlte Beiträge Eingezahlte Beiträge Eingezahlte Beiträge oder konstante Rente
Wer ist Garantiegeber? Versicherer Fondsgesellschaft Versicherer Versicherer oder Fondsgesellschaft des Garantiefonds Versicherer oder Fondsgesellschaft des Garantiefonds Versicherer
Wie hoch sind die Kosten? hoch (sehr intransparent) hoch (vor allem durch Renditeverluste bei Cash Lock) hoch (intranparent bei Deckungsstock) mittel mittel mittel (aber Achtung: Wird die Gebühr aus dem Fondsguthaben berechnet, kann es sehr teuer werden!)
Wie hoch ist die Renditechance? eher gering eher gering (Cash Lock!) mittelmäßig (bei kurzen Laufzeiten eher gering) mittelmäßig bis hoch hoch hoch

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Wenn 1 plus 1 nur noch 1,5 ist…

Erstellt von Ralf Renner am Samstag 4. Dezember 2010

Zur Intransparenz von Produkten für die Altersvorsorge

In Deutschland existieren knapp 83 Millionen Lebensversicherungsverträge. Mit diesen nimmt die Versicherungswirtschaft ca. 76 Mrd. EUR pro Jahr ein. Wir sprechen hier also von einem riesigen Markt, der eine lange Tradition hat.
Es buhlen ca. 100 Lebensversicherer um die Gunst der Kunden, dazu kommen Fondsgesellschaften, Banken, Bausparkassen, Immobilienmakler…
Alle sagen natürlich, sie hätten das Beste, das einzig Wahre, die eierlegende Wollmilchsau für die private Altersvorsorge.

Doch wie ist es wirklich?

Sie als Kunde stehen vor einem riesigen Berg aus verschiedensten Produkten. Oft zusätzlich  noch verunsichert durch undurchsichtige Bedingungen und Informationen.

Zwar wurden in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber Transparenzvorschriften für verschiedene Bereiche (z.B. Lebensversicherung) geschaffen, doch wie wirksam sind diese? Sind Sie als Kunde jetzt wirklich in der Lage zu beurteilen, was beispielsweise eine fondsgebundene Rentenversicherung kostet? Mein Fazit lautet: Leider nein! Selbst wenn Sie sich durch die Papierberge arbeiten, die Ihnen als Kunden vor Abschluss übergeben werden müssen, ist es nahezu unmöglich, eine Produktrendite nach Kosten zu ermitteln.

Ziel dieses Artikels ist es, verschiedene Produkte für die Altersvorsorge zu durchleuchten, auf Transparenz zu prüfen und Ihnen mögliche Fallstricke, Hintertürchen und versteckte Kosten aufzuzeigen.

1.      Die Fondsgebundene Rentenversicherung:

Machen wir es gleich mal an einem Beispiel deutlich. Sie erhalten ein Angebot für eine fondsgebundene Rentenversicherung mit einer Bruttobeitragsgarantie. Das heißt, Sie nehmen mit Ihren Sparbeiträgen an den Chancen des Aktienmarktes teil, es ist aber trotzdem garantiert, dass Sie bei Ablauf auf jeden Fall Ihre eingezahlten Beiträge zurückbekommen. Klingt ja gut, oder? Jetzt wird Ihnen noch aufgezeigt, dass der weltweite Aktienindex in den letzten 30 Jahren durchschnittlich mehr als 9% pro Jahr gestiegen ist. Klingt auch super, oder? Nun bekommen Sie ein konkretes Angebot einer Versicherungsgesellschaft vorgelegt, welches folgende Hochrechnung enthält: Bei einer durchschnittlichen Wertentwicklung von 9% erhalten Sie bei Ablauf eine Summe von 100.000 EUR. Klasse, denken Sie? Jetzt fragen Sie Ihren Berater vielleicht noch, ob dort die Kosten schon rausgerechnet sind, die Ihnen vorher im Produktinformationsblatt als Pflichtangabe mitgeteilt worden sind. Der Berater sagt: klar! Und damit hat er ja auch Recht. Allerdings fehlen dort halt einige nicht unwichtige Kostenpositionen. In unserem Beispiel ist es nämlich so, dass Ihre Versicherung nicht 9% sondern ca. 13% erwirtschaften muss, damit Sie wirklich diese 100.000 EUR erhalten!

Wie kommt das? Dazu muss ich ein wenig ausholen: Eine fondsgebundene Rentenversicherung besteht aus zwei Teilen. Da ist zum Einen der „Versicherungsmantel“. Über diesen wird beispielsweise die Beitragsgarantie abgedeckt, er beinhaltet die gesamte Vertragsverwaltung und natürlich die Darstellung der lebenslangen Rente. Zum anderen haben wir die „Kapitalanlage“. Diese wird in der Regel durch handelsübliche Fonds dargestellt. Diese Fonds werden meist aktiv gemanagt, d.h. Anlagespezialisten kümmern sich um die eingezahlten Gelder. Dafür werden Gebühren fällig, die üblicherweise im Bereich von 1,5 bis 2% des jährlichen Fondsvolumens liegen. Diese Gebühren sind in der Darstellung der Versicherer meist nicht enthalten! Für unser Beispiel bedeutet das, dass schon eine Wertentwicklung von 10,5 bis 11% notwendig ist, um die 100.000 EUR zu erhalten. In unserem speziellen Beispiel werden die Gebühren für die Beitragsgarantie extern berechnet. Das sind noch mal 2,5% des Vertragswertes. Da sind wir schon bei 12 bis 13% Wertentwicklung, die nötig ist, um die 100.000 EUR zu erreichen.

Da haben wir noch nicht über mögliche Kosten für das aktive Management der Kapitalanlagen, über Kickbacks aus der Managementvergütung, über Transaktionskosten, Depotbankgebühren, die nur teilweise Weitergabe der Kostenüberschüsse, etc gesprochen.

Vieles bleibt trotz der neuen Transparenzvorschriften der Bundesregierung äußerst intransparent, eine Auswahl einer fondsgebundenen Rentenversicherung anhand der prognostizierten Ablaufleistung ist seriös nicht möglich!

2.      Die klassische Rentenversicherung:

Die so genannte klassische oder auch kapitalbildende Rentenversicherung ist ein deutsches Produkt mit einer sehr langen Tradition. In den letzten Jahrzehnten schon oft tot gesagt, ist sie bislang immer wieder auferstanden. Warum? Mit ihrer traditionellen, konservativen Anlage im Deckungsstock und einer garantierten Mindestverzinsung boomt sie vor allem dann, wenn die Aktienmärkte zu Boden gehen (2000: „DotCom-Blase“; 2008: Bankenkrise). Schauen wir uns diese derzeit wieder hoch im Kurs stehenden Produkte doch mal etwas näher an.

Als erstes kann man sagen, dass die deutschen Lebensversicherer mit ihren kapitalbildenden Produkten sehr engen Vorgaben unterliegen. Die wurden vom Gesetzgeber im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Ich frage mal etwas ketzerisch: Von welchem Gesetzgeber? Komische Frage, denken Sie? Dann lesen Sie weiter:

Am 1. Januar 1902 trat das „Reichsgesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen“ in Kraft. Am 30. März 1931 wurde das Aufsichtsgesetz geändert und hieß nun Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Welcher Gesetzgeber nun also? Wahlweise Kaiserreich oder Weimarer Republik. Mit etwas gutem Willen könnte man auch die Bundesregierung hinzufügen, weil es 1974 noch mal eine große Reform des Gesetzes und der damit verbundenen Anlagevorschriften gab. So verlangt beispielsweise der §54 VAG, dass …Vermögen so anzulegen ist,  „dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des Versicherungsunternehmens unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird.“

Die private Rentenversicherung soll also drei Eigenschaften vereinen: Sicherheit, Rentabilität und Verfügbarkeit (Liquidität). Nun weiß aber jeder, dass diese drei Eigenschaften nie alle zugleich erreicht werden können. Beispiel: Sichere Anlagen sind weniger rentabel, da das Geld konservativ angelegt werden muss, um die Sicherheit gewährleisten zu können (siehe auch magisches Dreieck der Vermögensanlage). Der Gesetzgeber verlangt hier also von der Versicherungswirtschaft Dinge, die in der Praxis nicht machbar sind.

Was haben die deutschen Versicherer aus dieser Vorschrift gemacht?

  • Es gibt einen Garantiezins. Der beträgt derzeit 2,25%
  • Durch eine vorsichtige Kalkulation von Zinsertrag und Kosten entstehen Überschüsse, an denen der Versicherungsnehmer beteiligt wird.

Die beiden Komponenten ergeben gemeinsam die „Gesamtverzinsung“. Die lag 2009 bei etwa 5% (bei Berücksichtigung der Schlussüberschüsse).

Im ersten Teil hatten wir schon festgestellt, dass der weltweite Aktienindex in den letzten 30 Jahren durchschnittlich um 9% gestiegen ist. Wenn, vereinfacht gesagt, Aktien 9% bringen, Rentenversicherungen aber nur 5%, hat der Anleger bei letzteren einen entgangenen Gewinn von 4%. Dies bezeichnet man in der Betriebswirtschaftslehre auch als Opportunitätskosten. Diese Kosten muss beispielsweise ein Anleger in Kauf nehmen, der das größere Risiko bei Aktieninvestitionen scheut. Um die Kosten verschiedener Anlageprodukte also miteinander vergleichen zu können, müssen auch diese Opportunitätskosten mit in den Vergleich einbezogen werden.

Schauen wir uns als nächstes an, welche Kosten in der kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung entstehen und wie transparent die dargestellt werden.

Dazu mal ein Schaubild aus einem Lehrbuch für Aktuare:

Alles klar?!? Nein? Trösten Sie sich. Da geht es Ihnen genauso wie 99% der deutschen Bevölkerung.

Ich werde versuchen, die Kostenstruktur etwas vereinfachter darzustellen. Wie schon bei den fondsgebundenen Versicherungen haben wir auch hier Abschlusskosten und Verwaltungskosten. Diese werden, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben,  im Produktinformationsblatt ausgewiesen. Allerdings gibt es in der Praxis immer wieder sehr kreative Auslegungen. Ich kenne Tarife, die als Abschlusskosten 0 Euro ausweisen, weil sie eben jene Kosten in den laufenden Kostenpositionen verstecken. Man muss also auch hier sehr genau hinschauen, um die Unterschiede zu erkennen. Darüber hinaus gibt es für die Versicherer natürlich noch viele andere Möglichkeiten, Kosten im Vertrag unterzubringen, ohne dass diese vor Abschluss bekannt gegeben werden müssen. Sehr beliebt sind die so genannten „Stornogebühren“. Die fallen regelmäßig an, wenn der Vertrag vor dem geplanten Ablauf zurückgekauft werden soll (beispielsweise wegen finanziellen Engpässen). Der Kunde wird also bei vorzeitiger Kündigung oder Beitragsfreistellung mit Abschlägen „bestraft“. Dieses System ist weit verbreitet und trifft u.a. genau so auf die fondsgebundenen Tarife zu.

Und dann gibt es noch die große Blackbox der „Kapitalanlagekosten“. Diese Kosten sind von außen nicht präzise ermittelbar! Wenn ein Lebensversicherer seine Kapitalanlage selbst verwaltet, kann er Personal- und Sachaufwendungen anteilig unter dieser Kostenposition verbuchen. Wenn er für die Anlage ein anderes Unternehmen (konzerneigen oder konzernfremd) beauftragt, schließt er mit diesem einen Geschäftsbesorgungsvertrag und wird diese Tätigkeit vergüten. Diese Kosten werden direkt vom Kapitalanlageergebnis abgezogen und das reduziert wiederum die Berechnungsbasis für die Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers, der ja zu mindestens 90% an den Kapitalerträgen beteiligt werden muss. Berechnet eine Tochtergesellschaft des Versicherers beispielsweise erhöhte Kapitalanlagekosten, muss der Versicherer seinem Kunden eine geringere Überschussbeteiligung zahlen. Er hat also einfach nur Erträge zu Lasten des Kunden innerhalb des Konzerns verschoben.

Da es keine Verpflichtung zur Veröffentlichung der vertragsbezogenen Kapitalanlagekosten gibt, besteht hier ein erheblicher Gestaltungspielraum für die Versicherer und damit eine große Intransparenz!

Eine wirklich verlässliche Angabe bei den kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen ist also nur der in der Police ausgewiesene garantierte Auszahlungsbetrag oder die garantierte Rente.

Da wir ja nun festgestellt haben, dass die Aussagekraft der „prognostizierten Ablaufleistungen“ in den Angeboten der Versicherer äußerst gering ist, habe ich mich dazu entschlossen, diese nicht mehr als Auswahlkriterium einzusetzen.

Wenn ich für meine Kunden Versicherungsprodukte für die Altersvorsorge aussuche und bewerte, erfolgt die Bewertung anhand eines streng mathematischen Analysesystems, welches sowohl die Auswirkungen der Kosten in Produkt und Kapitalanlage als auch der unterschiedlichen Garantieerzeugungsmodelle bei der Simulation der Renditeerwartung berücksichtigt.

Der Entscheidungsweg wird dabei völlig transparent dargestellt und meine Kunden können den Auswahlprozess live miterleben und mitgestalten.

Wenn auch Sie das testen wollen, sprechen Sie mich an!

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Neues Kfz-Stückpreismodell

Erstellt von Ralf Renner am Montag 29. November 2010

Bei unserem beliebtem Stückkostentarif in der Kfz-Versicherung gibt es ab 2011 einige Änderugnen:

Die neuen Beiträge lauten wie folgt:

bis 75 KW 500 EUR
von 76 bis 130 KW 750 EUR
über 130 KW 990 EUR

Die angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge inkl. Versicherungssteuer.
Deckung: Haftpflicht: 100 Mio €, Teilkasko SB 300€, Vollkasko: SB 500€

Der Tarif ist nutzbar für PKW bis zu einem Bruttolistenpreis von max. 150.000 EUR.

Besonderheiten:

  • Keine Kilometerbegrenzung
  • keine Nutzerbegrenzung
  • kein Garagenzwang
  • keine Schadenfreiheitsrabatte erforderlich
  • inkl. GAP Deckung für den Leasingbereich
  • einfache Antragstellung

Für diesen Tarif benötigen Sie keine SF (umgangssprachlich “Prozente” genannt), sondern Sie und Ihre Fahrzeuge müssen lediglich die o.g. Voraussetzungen erfüllen.

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Aliens haben das Geld erfunden….

Erstellt von Ralf Renner am Freitag 26. November 2010

…das meint zumindest der Grafiker Max von Bock und hat die Idee gleich mal in einen dreiteiligen Trickfilm verwandelt.

10 Punkte-Plan zur effizienten Ausbeutung eines Planeten mit halbintelligenten Lebensformen.

In seiner Diplomarbeit beschreibt er in satirischer Weise, wie außerirdische Eroberer unseren Planet mittels Geld versklaven, und dabei solche finsteren “Erfindungen” wie den Zinseszins benutzen.

Auf jeden Fall sehenswert:

Wie funktioniert Geld? Teil 1 von 3
Wie funktioniert Geld? Teil 2 von 3
Wie funktioniert Geld? Teil 3 von 3

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Krankenversicherung: 3-Jahresfrist fällt!

Erstellt von Ralf Renner am Dienstag 16. November 2010

Am Freitag vergangener Woche war es soweit: Der Bundestag hat das GKV-Finanzierungsgesetz (GKVFinG) verabschiedet. Damit wurde unter anderem das so genannte „3-Jahresmoratorium“ beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wieder abgeschafft. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Gehalt des Wechslers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, die im Jahr 2010 49.950 EUR beträgt.

Mit der Abschaffung dieser, unter der großen Koalition im Jahre 2007 eingeführten, Regelung fällt unter anderem folgende abstruse Situation weg:

Bislang war es so, dass ein Selbstständiger oder Freiberufler, der privat krankenversichert war, beim Wechsel in  eine abhängige Beschäftigung selbst dann für 3 Jahre in der GKV pflichtversichert sein musste, wenn sein Gehalt von Anfang an über der Grenze von derzeit 49.950 EUR lag. Das hieß konkret, er musste seine bestehende private Krankenversicherung kündigen bzw. in eine Anwartschaft umwandeln und hatte damit entweder höhere Kosten (durch die Anwartschaft) oder beim neuen Abschluss nach den 3 Jahren einen höheren Beitrag durch das dann höhere Eintrittsalter sowie neue Gesundheitsfragen.
Das ist mit der neuen Gesetzeslage glücklicherweise vom Tisch.

Da die neuen Regelungen bereits am 31.12.2010 in Kraft treten, scheiden Ende dieses Jahres auch Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, die in 2010 die Jahresarbeitsentgeltgrenze erstmalig überschritten haben. Diese haben dann die Möglichkeit, sich ab 1.1.2011 entweder privat zu versichern oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben.

Die neue Regelung sollte aber nicht zu spontanen, unüberlegten Reaktionen führen. Nicht immer ist die private Krankenversicherung die bessere Wahl! Beispielsweise kennt die PKV keine kostenlose Familienversicherung für nicht berufstätige Ehepartner oder Kinder! Ebenfalls muss es keineswegs so sein, dass die Leistungen besser sind als in der GKV. Es gibt durchaus Tarife in der privaten Krankenversicherung, deren Leistungsumfang in wichtigen Teilen wesentlich schlechter ist als bei den gesetzlichen Kassen.

Es hilft also (wie eigentlich überall) nur eine intensive, individuelle Prüfung, welches System für den Einzelnen das bessere ist.

Weiterführende Links:

-         PKV-Verband
-         Bundesministerium für Gesundheit

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Mann versucht Porsche vor Frau zu beschützen

Erstellt von Ralf Renner am Sonntag 7. November 2010

Ein Fahrer eines Porsche versucht seinen Versicherer davon zu überzeugen, dass er unter keinen Umständen den Kreis der berechtigen Fahrer auf seine Frau ausdehen dürfe.
Folgender Brief ging bei einer großen Direktversicherung ein:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie einen Blick in meinen bei Ihnen laufenden Kfz-Versicherungsvertrag werfen, werden Sie feststellen, dass ich seinerzeit nur für meine Person Versicherungsschutz beantragt habe. Diese Vertragsgestaltung habe ich nicht gewünscht, um Prämien einzusparen, sondern um über ein schlüssiges Argument zu verfügen, andere Personen vom Steuer meines Porsches fernzuhalten. Das gilt natürlich vor allem für meine Frau.

Bis jetzt hat das auch ganz prächtig funktioniert. Nur leider hat Madame kürzlich von einer Freundin (die ich noch nie leiden konnte) erfahren, dass man derartige Klauseln auch im Nachhinein noch abändern kann. Damit nicht genug, hat sie weiterhin darauf verwiesen, dass die dafür zu zahlende Mehrprämie lächerlich wäre. Somit habe ich ein Problem: Meine Frau verlangt von mir, die Fahrerklausel zu streichen und sie ebenfalls als berechtigte Fahrerin eintragen zu lassen.

Natürlich kommt das unter gar keinen Umständen in Frage. Was für ein Mann wäre ich, wenn ich für ein bisschen Harmonie in der Ehe meinen Porsche opfern würde? Ich befinde mich also mitten in einem deftigen Dilemma, dem ich allein mit Ihrer Hilfe zu entkommen hoffe. Sie müssen nichts weiter tun, als mir ein offizielles Schreiben zu schicken, mit dem Sie die gewünschte Änderung schlicht und ergreifend ablehnen. Selbiges würde ich meiner Frau mit einem bedauernden Kopfschütteln vorlegen – damit wäre die Angelegenheit dann hoffentlich endgültig vom Tisch.

Da mir bewusst ist, dass Sie als Online-Anbieter keine Zeit haben, sich mit langwierigen Verwaltungsaufgaben abzugeben, habe ich mir erlaubt, ein passendes Antwortschreiben vorzuformulieren, welches Sie nur noch auf Ihren Briefbogen kopieren, unterzeichnen und an mich zurücksenden müssen. (Auf Wunsch kann ich Ihnen den Text auch gerne per Email als Datei zur Verfügung stellen).

Für Ihre freundliche Unterstützung bedanken sich ich und mein Auto bereits jetzt ganz herzlich.

Mit vorzüglicher Hochachtung

XXX

Und hier die vorformulierte Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.7.2010. Leider müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass wir Ihrem ritterlichen Entschluss, Ihrer Frau von Zeit zu Zeit das Steuer Ihres Fahrzeuges zur Verfügung zu stellen, aus versicherungstechnischen Gründen leider eine Absage erteilen müssen.

Bei einem Fahrzeug dieses Typs und Baujahres sehen unsere Versicherungsbedingungen weibliche Fahrerinnen nicht vor, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei einer Betätigung der oben gelagerten Pedale mit Absatzschuhen zu Komplikationen kommen könnte. Die daraus resultierende erhöhte Unfallgefahr ist nach Maßgabe unseres Tarifs nicht versicherbar.

Sofern Sie dennoch Wert darauf legen, Ihrer Frau ebenfalls das Steuer zu überlassen, empfehlen wir den Kauf eines frauenfreundlichen PKW (z.B. Beetle, Polo oder Smart), für die wir ausreichend Tarifgestaltungen vorrätig haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre XXX

Die Online Versicherung

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Eine Schadensmeldung der anderen Art :-)

Erstellt von Ralf Renner am Mittwoch 3. November 2010

Diesen Text schrieb eine Versicherungsnehmerin an Ihre Versicherung. Sie wurde aufgefordert, zu erklären, wie es dazu kommen konnte, dass ein Sturmschaden an Ihrem Gartenzaun entstanden ist.
Sie fühlte sich wohl nicht ganz ernst genommen :-)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie fordern eine Begründung wie es dazu kam, dass mein Zaun von einem Sturm zerstört worden ist. Nach anfänglicher Ratlosigkeit, was man da wohl schreiben soll, ich dennoch gezwungen bin zu antworten um meinen Pflichten als Versicherungsnehmerin nachzukommen, trage ich nun ordnungsgemäß vor:

Die Sonne wärmt die Luft weltweit unterschiedlich. Wo sie senkrecht auf die Erde trifft (am Äquator), wärmt sie stärker als da, wo sie schräg auftrifft (Nord- und Südpol).

Und über Land wärmt sie stärker als über dem Meer.

Aufgewärmte Luft dehnt sich aus, der Luftdruck wird an diesen Stellen höher (man nennt das “Hochs”).An kühleren Stellen bleibt der Luftdruck niedrig (“Tiefs”).
Die Luft versucht, diese Druckunterschiede wieder auszugleichen: Sie strömt von Gebieten mit hohem Luftdruck in Gebiete mit niedrigem Luftdruck. Je größer die Druckunterschiede sind, umso schneller bewegt sich die Luft. Mit 6 Km/h, nennt man das Wind. Ab 75 Km/h nennt man diese Bewegung Sturm, ab 118 Km/h Orkan.

So schnell ist die Luft aber nur bei extremen Druckunterschieden. Ein solcher Druckunterschied lag am Schadenstag über Deutschland vor.

Zur Unglückszeit passierte schnelle Luft den Großraum Hessen, wobei sie auch durch Asterode und an meinem Haus vorbeikam.

Da mein Haus der schnellen Luft im Wege stand, sollte es weggepustet werden. Das jedoch ließ mein treuer Zaun nicht zu. Um das Haus zu schützen, hat sich mein armer Zaun mit aller Kraft gegen die schnelle Luft gestemmt. Es gelang ihm zunächst, sich und das Haus erfolgreich zu verteidigen, so dass die schnelle Luft gezwungen war, den Weg durch das Nachbarhaus zu nehmen.

Als das große Dach des Nachbarhauses in einem Stück vorbei geflogen kam, was nur in sehr seltenen Fällen vorkommt, muss mein Zaun erschrocken oder zumindest kurz abgelenkt gewesen sein.

Die schnelle Luft hat ihre Chance sofort genutzt und meinen treuen Zaun heimtückisch niedergedrückt.

Der Held brach zusammen und starb am Boden liegend vor dem Haus, welches er jedoch immerhin erfolgreich beschützt hatte.

Das ist meiner Ansicht nach der Vorgang, so wie er sich real zugetragen hat. Es könnte jedoch auch weniger dramatisch gewesen sein und der Fall ist als ganz gewöhnlicher Sturmschaden zu behandeln, dem nichts hinzuzufügen ist, außer dass an dem Tag in Asterode – wie in ganz Deutschland – Sturm war.

Sollte weiterer Vortrag notwendig sein, Zeugenaussagen begehrt oder Ihrer Ansicht nach eine Obduktion des Zaunes erforderlich sein, stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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